Neues aus der Schule

Grundschule Knielingen

Konkretes Vorgehen ab dem 13.09.2021

 Konkretes Vorgehen ab dem 13.09.2021

Konkretes Vorgehen ab Montag 13.09.2021 nach den Vorgaben der Corona-Schulverordnung gültig ab 27.08.2021

Keine Maßnahmen mehr aufgrund des Inzidenzwertes

Es gibt keine Regel mehr, dass beim Überschreiten eines bestimmten lnzidenzwertes in den Wechsel- oder Fernunterricht überzugehen ist.

Präsenzpflicht

Mit Start zum neuen Schuljahr besteht an den Schulen grundsätzlich wieder Präsenzpflicht. Schülerinnen und Schüler können in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag von der Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird, dass für sie oder eine mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person das Risiko eines besonders schweren Verlaufs der Krankheit COVID-19 besteht.

Was gilt bei einem positiven Coronafall?

Ein weiterer Baustein der neuen Strategie ist die Anpassung der Absonderungsregeln für den Fall, dass eine Person positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Die wesentliche Neuerung, die in der Corona-Verordnung geregelt ist, besteht darin, dass aus der Eigenschaft ,,enge Kontaktperson" nicht automatisch eine Absonderungspflicht folgt. An die Stelle der Absonderungspflicht für enge Kontaktpersonen tritt nun für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse oder Lerngruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, an Grundschulen nur eine einmalige Testpflicht vor Betreten der Einrichtung mindestens mittels Schnelltest. Wir werden sofort die Eltern der betroffenen Klassen benachrichtigen, wenn ein Fall in der Gruppe aufgetreten ist.

Kohortenbildung

Es sollen weiterhin möglichst konstante Gruppen gebildet werden. Die Kindergruppen sollen sich möglichst nicht vermischen. In zwei Pausen (10.00-10.20 Uhr und 10.20-10.40 Uhr) trennen wir die Kinder nach Jahrgangsstufen 1/2 und 3/4.

Maskenpflicht

Zum Schutz vor einer erneuten Ausbreitung von Virusausbreitung durch Reiserückkehrer sind inzidenzunabhängig medizinische Masken zu tragen. Dies gilt überall, außer im Freien und beim Essen in der Mensa. Während des fachpraktischen Sportunterrichts muss weiterhin keine medizinische Maske getragen werden.

Corona-Selbsttest

Die regelmäßige Testung als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht bleibt bestehen. Sie haben in der letzten Schulwoche vor den Ferien drei Test bis einschließen 20.09.2021 erhalten.  Die weiteren Tests  und der grüne Zettel zur Testbestätigung werden weiterhin von den Klassenlehrerinnen ausgeteilt. Schulanfängereltern haben bereits die  ersten zwei Tests für die Einschulungsfeier am 18.09.2021 und für Montag, 20.09.2021 erhalten. Bitte beachten Sie: Testtage sind immer montags+donnerstags.

Lüften und Abstand

Die bisherige Verpflichtung, alle Räume, die dem Aufenthalt von mehr als einer Person dienen, mindestens alle 20 Minuten zu lüften, gilt nun zudem zeitunabhängig nach Warnung durch CO2-Ampeln. Weiterhin gilt die Empfehlung, zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Dies ist allerdings bei vollen Klassenstärken in unseren Klassenzimmern nicht möglich.

Außerunterrichtliche Veranstaltungen

Außerunterrichtliche Veranstaltungen sind wieder erlaubt. Es können Ausflüge und auch Landschulheimaufenthalte mit der Lerngruppe stattfinden.

Kooperationen

Alle Kooperationen sind wieder gestattet. So dürfen alle Kooperationspartner wieder in die Schule kommen.

Lernstandserhebungen

Lernrückstände werden ermittelt: Es werden den Lehrkräften Diagnosewerkzeuge zur Verfügung gestellt, anhand derer eventuelle Lernrückstände in Deutsch und Mathematik ermittelt werden. Dann gibt es ein Programm "Lernen mit Rückenwind", um die festgestellten Rückstände aufzuholen. Sobald wir Konkretes wissen, informieren wir Sie darüber.

Elternabende

Elternabende sind nach den Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes in Präsenz gestattet. Der Zutritt ist nicht-immunisierten Personen nur nach Vorlage eines Testnachweises gestattet, d.h. dass Eltern ihren Immunschutz oder ein negatives Testergebnis vorlegen müssen.

Einzeltestnachweise

Schülerinnen und Schüler einer Grundschule gelten nun grundsätzlich als getestet.

Sie benötigen deshalb z.B. für den Besuch im Zoo oder Restaurant keinen Nachweis mehr über ein negatives Testergebnis, sondern müssen nur glaubhaft machen, dass sie Schülerinnen oder Schüler sind. Dies ist für die jüngeren Kinder durch einen schlichten Altersnachweis möglich.

Sportunterricht

Sportunterricht ist nun inzidenzunabhängig nach Maßgabe des § 5 der Corona-Verordnung Schule zulässig. Einschränkungen ergeben sich dann, wenn in einem Klassen- oder Gruppenverband eine Schülerin oder ein Schüler nach einer positiven Testung auf das Coronavirus der Pflicht zur Absonderung unterliegt. In diesem Fall darf in der Gruppe oder Klasse der Sportunterricht ausschließlich kontaktarm erfolgen und dieser Gruppe ist ein fester Bereich der Sportanlage oder Sportstätte zur alleinigen Nutzung zuzuweisen.

Adresse

Grundschule Knielingen
Eggensteiner Straße 3
76187 Karlsruhe

Kontakt

Telefon 0721 / 563187
Fax 0721 / 5316098

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